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Stadt Hürth

Grundschulen nehmen Anmeldungen an

Für das Schuljahr 2025/26 zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024

Pressemitteilung vom 06.09.2024

Zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024 werden in den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 angenommen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren. An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen.

Eine Übersicht aller Anmeldetermine an den Hürther Grundschulen finden Sie am Ende dieser Seite. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2025. Kinder, die nach dem 30. September 2025 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.

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Bildnachweise

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  • konstantin yuganov