Aktuelles vom 23.07.2024
1. Bademöglichkeiten
Das Baden ist nur an folgenden 4 Seen zulässig:
- Otto-Maigler-See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
- Heider Bergsee, nur auf dem Campingplatz (Eintrittsgebühr)
- Liblarer See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
- Bleibtreusee (Wasserskibahn) in den dort ausgewiesenen Bereichen (Parkplatzgebühr)
In allen anderen Seen ist das Baden aufgrund forst- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gestattet. Zudem besteht hier keine Badeaufsicht und damit keine Sicherheit.
2. Betreten der Ufer
Die Uferbereiche an den Seen dürfen nur an den Stellen betreten werden, die mit ausgewiesenen und befestigten Wegen erreicht werden können. Ansonsten besteht ein Betretungsverbot der Uferbereiche.
3. Grillen, Lagerfeuer, Rauchen
Grillen und Lagerfeuer sind generell im Wald auf allen Flächen und Wegen verboten. Rauchen ist in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. im Wald verboten.
4. Hunde
Hunde müssen abseits der Wege an der Leine geführt werden.
5. Radfahren
Radfahren ist nur auf befestigten und ausreichend breiten Wegen, auf denen ein Gegenverkehr mit Wanderern problemlos möglich ist, erlaubt.
6. Parken
Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen (z.B. Otto-Maigler-See nur Parkplätze des Strandbades) zulässig.
Es werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet!