Pressemitteilung vom 02.01.2024
Für das Jahr 2024 verschickt die Stadt Hürth keine Bescheide für die Hundesteuer. Hintergrund ist, dass der Bescheid 2023 als „Mehrjahresbescheid“ versendet wurde und somit über das Jahr 2023 hinaus Gültigkeit besitzt. Durch den Mehrjahresbescheid werden Kosten eingespart und Verwaltungsvorgänge vereinfacht.
Die Höhe der Hundesteuer bleibt hierdurch solange unverändert, bis ein neuer Bescheid erstellt oder aktualisiert wird. Die Gründe für einen neuen Bescheid können beispielsweise Änderungen in der Anzahl der gemeldeten Hunde, Umzüge innerhalb des Stadtgebietes oder das Auslaufen von Ermäßigungen oder Befreiungen sein.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, diese Änderungen der städtischen Steuerabteilung mitzuteilen.
Die Termine zur Zahlung der Hundesteuer bleiben in 2024 unverändert: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bietet die Stadtverwaltung einen automatischen Lastschrifteinzug an, wodurch die fälligen Beträge fristgerecht und kostenlos von der Stadtkasse eingezogen werden. So können künftige Fälligkeitstermine nicht versäumt werden.