Ab morgen, 28. Oktober 2020, bis zunächst 31. Oktober 2020 müssen in den gesamten Bereichen des Hürth-Park-Einkaufszentrums sowie des Gertrudenhofes Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Dies geht hervor aus einer Allgemeinverfügung, die der Rhein-Erft-Kreis gestern erlassen hat.
Sie gilt im gesamten Bereich des Einkaufszentrums einschließlich aller Zuwege und Parkflächen, begrenzt von den Straßen Theresienhöhe, Thetforder Straße und Spijkenisser Straße, täglich zwischen 8:30 Uhr und 21:30 Uhr.
Im gesamten Bereich des Gertrudenhofes, einschließlich aller Zuwege und Parkflächen, begrenzt von den Straßen Lortzingstraße, Horbeller Straße und Efferener Straße, gilt diese Pflicht montags bis samstags von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen jeweils von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr.