Am vorigen Donnerstag wurde eine neue Satzung über Stundung, Niederschlagung, Erlass und gerichtliche Geltendmachung von städtischen Geldforderungen beschlossen.
Für diese Dringlichkeitsentscheidung votierten Ratsmitglieder von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Somit wurden die Entscheidungsgrenzen von Amtsleitern, Dezernenten und dem zuständigen Ausschuss erhöht, damit die Steuer- und Finanzverwaltung den zusätzlichen Mehraufwand in Folge der Corona-Pandemie bewältigen kann.
Der Hintergrund: Unternehmen und Gewerbetreibende können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Stadt Hürth nutzen. Hierzu zählen neben der Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen insbesondere auch die Beantragung von Gewerbesteuerstundungen unter vereinfachten Prüfungsvoraussetzungen.