Im Zuge der Corona-Pandemie sind zur Eindämmung eventueller Ansteckungsgefahren weitere kontaktreduzierende Maßnahmen einzuhalten, die das Land Nordrhein-Westfalen erlassen hat. Sie gelten ab sofort und betreffen Bestattungen auf Hürther Friedhöfen und Eheschließungen.
Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete finden vorübergehend ab sofort nur noch im engsten Familienkreis statt, sofern die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei Eheschließungen dürfen außer dem Brautpaar lediglich zwei Personen anwesend sein – beispielsweise zwei Trauzeugen, jeweils ein Elternteil oder die gemeinsamen Kinder.